Das Dokument A1 ist eine europäische Bescheinigung, die vom Herkunftsland des entsandten Arbeitnehmers ausgestellt wird. In diesem Dokument ist angegeben, welche Rechtsvorschriften für den entsandten Arbeitnehmer gelten. Dieses Dokument ist eines der Dokumente, mit denen sichergestellt wird, dass die Sozialabgaben des entsandten Arbeitnehmers ordnungsgemäß aus dem Herkunftsland gezahlt werden. Es ist daher z. B. für entsandte Arbeitnehmer nützlich, die in mehreren EU-Ländern arbeiten und einen Nachweis über die Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen in anderen Ländern als ihrem Herkunftsland führen möchten. Es belegt auch, dass das Unternehmen, das die Zeitarbeitnehmer einstellt, im Herkunftsland steuerlich in Ordnung ist und keine Schulden bei den örtlichen Steuerbehörden hat.
Ja, die Bescheinigung A1 ist für jeden Auftrag erforderlich, der weniger als 24 Monate dauert (die maximale Dauer einer Entsendung). Das bedeutet, dass selbst wenn Sie entsandte Arbeitnehmer für einen sehr kurzen Auftrag beschäftigen, der nur ein paar Stunden oder Tage dauert, das A1-Dokument trotzdem erforderlich ist.
Das Dokument A1 wird von der Krankenkasse ausgestellt, bei der der entsandte Arbeitnehmer versichert ist. Die Einreichung des Antrags auf eine Bescheinigung und die Ausstellung des Dokuments A1 ist die Verantwortung des Unternehmens des entsandten Arbeitnehmers und nicht die des Kunden.
Beispiel für Berufe, die regelmäßig Entsendungen nutzen :